Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „KT1“. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.

2. „KT1“ behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, des Inhalts oder der Form, insbesondere aus programmgestalterischen Gründen, abzulehnen, und gilt damit aus allen ihren vertraglichen Verpflichtungen entlassen.

3. Die Werbespots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm von „KT1“. In diesem Rahmen gewährleistet „KT1“ die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Bei Selbstanlieferung der Sendekopien ist „KT1“ nicht verpflichtet, die Sendequalität vorab zu überprüfen.

4. Sofort erkennbare Mängel sind „KT1“ unverzüglich schriftlich aufzuzeigen. Bei anerkannten Mängeln, verursacht durch „KT1“, gewährt „KT1“ die einmalige kostenfreie Wiederholung in technisch einwandfreier Form. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

5. Vereinbarte Ausstrahlungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr für die Ausstrahlung zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden.

6. Fällt ein Werbespot aus programmtechnischen, übertragungstechnischen oder rechtlichen Gründen im gesamten Sendegebiet aus, wird er entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt; es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

7. Der Auftraggeber stellt in der Regel spätestens eine Woche vor der Erstaussendung sendereife Videobänder zur Verfügung. Wenn Spots nicht oder falsch zur Ausstrahlung gelangen, da Texte, Sendekopien oder sonstiges benötigtes Material nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Fehler.

8. „KT1“ erklärt, alle ihr zur Programmgestaltung zur Verfügung gestellten Sachen pfleglich zu behandeln. Für eventuelle Beschädigung wird nicht gehaftet.

9. Der Auftraggeber garantiert, dass für alle Sachen, die er „KT1“ zu Testzwecken zur Verfügung stellt, ausreichender Versicherungsschutz besteht. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, für Testfahrzeuge eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Im Schadensfall verzichtet der Auftraggeber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen, welcher Art auch immer gegen „KT1“. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, „KT1“ von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

10. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Spotunterlagen ruhen, erworben hat. Der Auftraggeber wird „KT1“ insoweit von Ansprüchen Dritter freistellen.

11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der AKM erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen schriftlich mitzuteilen.

12. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbespots. Der Auftraggeber stellt „KT1“ von außen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher Art, frei.

13. Die Abwicklung des Sendeauftrages erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen gültigen Tarifs.

14. Tarifänderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tariferhöhung vom Vertrag zurücktreten, falls die Preissteigerung mehr als 7% beträgt. Er muss dies unverzüglich nach Bekannt werden der Tarifänderung schriftlich gegenüber „KT1“ erklären.

15. Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung bis vier Werktage vor Start der Produktion, sofern nicht anders vereinbart, ist kostenlos. Danach wird eine Stornogebühr von 25 % der gesamten Nettosumme (Ausstrahlung & Produktion) verrechnet. Auch eine zeitliche Verschiebung der Produktion um mehr als vierzehn Tage stellt ein Storno dar.
Erfolgt die Auftragserteilung mit einer geringeren Vorlaufzeit als vier Tage und erfolgt ein Rücktritt bzw. Storno wird eine Stornogebühr von 50 % der gesamten Nettosumme (Ausstrahlung & Produktion) verrechnet. Auch eine zeitliche Verschiebung der Produktion um mehr als vierzehn Tage stellt ein Storno dar.
Sollten KT1 zusätzliche Kosten aufgrund von Specials (zB.: vorab Produktionsleistungen, Erwerb von Lizenzen für Musik und/oder Grafiken etc.) bereits entstanden sein, so werden diese angefallenen Kosten auf jeden Fall und unabhängig von einer etwaigen Stornogebühr weiterverrechnet.

16. Der Tarif stellt die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbespots und -sendungen dar. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen. Für Änderungen bereits produzierter Werbespots trägt der Auftraggeber die Kosten.

17. Die Fakturierung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, vor der Erstausstrahlung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens nach 7 Tagen fällig. Vereinbarungen erfolgen ausschliesslich in schriftlicher Form.

18. Gerichtsstand: Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt zwischen den Vertragsteilen die Zuständigkeit des für Klagenfurt am Wörthersee sachlich in Betracht kommende Gericht als vereinbart.

19. KT1 behält sich sämliche Urheberrechte sowie sonstigen Rechte vor. Eine Weitergabe von Rechten oder Lizenzen erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form.

20. Der Kunde kann eine mittlere Zugänglichkeit der auf der Homepage der KT1 Privatfernsehen GmbH geschaltenen Werbung (Video, Banner, etc.) in Höhe von 95,0% auf das Jahr erwarten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von KT1 Privatfernsehen GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.

21. Auf kt1.at können DVD´s einzelner Beiträge (ausgenommen Videos der Rubriken Extrem Sport und FilmBlitz) via Bestellformular mittels Vorauskasse erworben werden. Nach erfolgter Bestellung bekommt der Kunde, nach Prüfung aller Bestelldaten, ein Antwortmail mit den Bankverbindungsdaten. Wenn die Zahlung am Konto der KT1 Privatfernsehen GmbH einlangt, erfolgt der Versand der DVD inkl. Rechnung. Kommt es zu keiner Vorauszahlung werden Bestellungen nach 4 Wochen automatisch gelöscht.